Eine Wahlarztordination besitzt keine Kassenverträge. Somit ist das Patientenaufkommen überschaubar. Für den Patienten bedeutet dies
Die anfallende Honorarnote muss zuerst selbst bezahlt werden. Sie können diese Rechnung dann bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einreichen und erhalten bis zu 80% eines vergleichbaren Kassenarzthonorares zurück. Besitzen Sie eine ambulante Zusatzversicherung wird Ihnen die Honoranote von dieser, je nach Vertrag, rückerstattet.